Mietauto

Mietwagen und Mietauto ist, auch wenn sich dieses bürokratisch anhört, nicht das Selbe!
Im Deutschen gibt es viele Doppelbedeutungen von Wörtern und viele Schwätzer die den Mund öffnen ohne wirklich zu wissen, von was sie reden, was zu Verwirrungen sorgt. Dass das Internet dieses ungemein verstärkt ist müßig zu erwähnen.

Die Plattform „Mietwagen.de“ z.B. vermittelt keine Mietwägen sondern Mietautos oder korrekt „Selbstfahrermietfahrzeuge“!
Offensichtlich wissen die Plattformbetreiber auch nicht wirklich was sie anbieten …

Ein Mietwagen ist nach Recht und Gesetz ein Personenkraftwagen, der nach dem PBefG genehmigt, Fahrten mit Chauffeu durchführt. Also ein Auto mit Fahrer / Chauffeur ohne aber ein Taxi zu sein. (Limo-Service, Fahrdienst)

Ein Mietauto / Leihwagen ist ein Fahrzeug was vom Mieter selber gefahren werden darf, korrekt „Selbstfahrermietfahrzeug“.

  • Beide Fahrzeuge müssen jeweils als dieses zugelassen und versichert sein!
  • Beide Fahrzeuge haben eine verkürzte TÜV-Phase von 12 Monaten!
  • Beide Fahrzeuge haben einen rechtlichen Status und spezielle Vorschriften!
  • Zusätzlich benötigt der Mietwagen eine Genehmigung und hat tausende Vorschriften aus PBefG, BOKraft …

Was interessiert mich als Mieter eines Mietauto dieser ganze Rechtsquatsch?

Ganz einfach, die Versicherung für ein Selbstfahrermietfahrzeug oder kurz „Selbstfahrer“ genannt ist extrem teuer und kompliziert zu bekommen. Auch ist eine gewerbliche Anmeldung mit allen Aufgaben und Kosten verpflichtend vorgeschrieben.
Mancher Fahrdienstbetreiber oder Hobby-Auto-Vermieter spart sich die Bürokratie und die Kosten – „Passt schon, dass geht auch unter der Hand …“.

Diese „freundschaftlichen Angebote“ sind, wegen der gesparten Kosten, natürlich preislich viel günstiger, bis Sie, was wir nicht hoffen wollen, einen Unfall haben.

Die Polizei wird bei der Unfallaufnahme, nachdem Sie die Fahrzeugpapiere ausgehändigt haben nachfragen, ob Sie der Fahrzeughalter sind. Sie werden natürlich entgegnen, dass Sie das Fahrzeug gemietet haben – was ja auch den Tatsachen entspricht. Und schon nimmt das Unheil seinen Lauf.
Die Versicherung, die den Unfallbericht natürlich erhält, wird sofort bemerken, dass das Fahrzeug gar nicht zur Vermietung zugelassen war. Dass hätte der Versicherung ja um ein vielfaches mehr Geld eingebracht.
Das Fahrzeug wurde vertragswidrig genutzt.
Dass der Vermieter in Regress geht und wohl aus der Versicherung fliegt, kann Ihnen egal sein.
Die direkten Unfallkosten werden von der KfZ-Haftpflichtersicherung natürlich getragen und dann wohl vom Vermieter eingefordert werden.

Wenn nun aber eine Anschlussheilbehandlung zu zahlen ist, wenn Arbeitsunfähigkeit, Umschulung, Unterhalt etc. droht – dann wird sich die Versicherung sehr schnell daran erinnern, dass diese Forderung ja direkt an den Auto-Vermieter zu richten ist.
Da ja eine KFZ-Haftplichtversicherung für eine gewerbsmäßige Auto-Vermietung nicht bestand. Schlimmer, da der Vermieter gewerbsmäßig, also gegen Geld vermietet hatte, gilt diese somit als vorsätzlich – somit Versicherungsbetrug – somit keine Haftungsübernahme!!!

> Nun dürfen SIE beim Vermieter, welcher von der Versicherung schon in Regress genommen wurde, Strafzahlungen hatte, und, und, und, Ihre Kosten gelten machen.

> Bzw. Unfallgegner versuchen bei Ihnen Gelder einzutreiben da eine Versicherung nicht zahlt, der Halter dann wohl zahlungsunfähig ist – Sie aber der Unfallverursacher waren … Viel Spaß!!!

Billig kommt meistens teuer!

Im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil1 MUSS unter Punkt 21 bzw. 22 „Selbstfahrer“ o. „Selbstfahrermietfahrzeug“ stehen. Anderen Falles haben Sie ggf. ein Problem als Mieter.
Wenn unter Punkt 21 oder 22 nur „Mietwagen“ steht dann haben Sie ein Fahrzeug mit Chauffeur, kein Mietauto – also auch ein Problem als Mieter.

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PS: Ein Auto bei Freunden auszuleihen könnte mit ähnliche Problemen behaftet sein. Prüfen Sie dringend ob die Freunde das Fahrzeug so versichert haben, dass auch Fremde das Fahrzeug führen dürfen. Aus Kostengründen wird oftmals die KFZ-Haftpflich-Versicherungen auf Versicherungsnehmer und Partner beschränkt!