Dieselfahrverbot München – Klage gewonnen und verloren zugleich!
Das geht wohl nur in der Rot-Grünen Bürokratur der BRD / Amtsgericht München.
Als Betreiber einer auf Rollstuhlfahrzeuge spezialisierten Autovermietung in München hatte uns das ideologisch Rot/Grün geprägte und aus meiner Sicht völlig überzogene, Dieselfahrverbot hart getroffen.
Wir halten Spezialfahrzeuge für Rollstuhlfahrer vor.
Es mag auf den ersten Blick ungewöhnlich sein, dass eine Autovermietung so „alte“ Fahrzeuge vorhält. Üblicher Weise haben Autovermietungen fast ausschließlich Neuwagen in der Vermietung. Was daran liegt, dass die klassischen Autovermietungen durch die großen Abnahmemengen bei den Autoherstellern sehr hohe Rabatte bekommen. Was praktisch dazu führt, dass die großen Autovermietungen die Fahrzeuge zwischen 6 Monate bis ein Jahr vorhalten. Danach werden die Fahrzeuge abgestoßen und erzielen zumeist bzw. im besten Fall, den gleichen Preis im Verkauf, da der Wertverlust durch die Rabatte sich zumeist soweit ausgleichen hat, entstehen keine Fahrzeugkosten. Die Großen haben die Fahrzeuge praktisch zum Nulltarif …
Übrigens kleine Preisfrage am Rande, woher glauben Sie kommen die ganzen jungen Gebrauchten wohl her, die so viele so gerne kaufen?
UND wie wurde mit den Mietautos in den ersten 6-12 Monaten wohl so umgegangen?
Diesen Luxus, der annähernde kostenneutralen Fahrzeuge haben Spezial-Autovermieter – LEIDER – nicht. Wir müssen die Fahrzeuge kaufen, umrüsten und halten – bzw. kaufen die Fahrzeuge bereits umgebaut wie in unserem Fall.
Was bedeutet, das wir Fahrzeug, Reparatur, Reifen und Wartungskosten und natürlich den Wertverlust tragen müssen …
Was auch bedeutet, dass wir unser Fahrzeuginventar nicht so leicht austauschen können.
Ich als Inhaber lege wesentlich mehr Wert darauf, dass die Fahrzeuge für den Rollstuhlfahrer bestens geeignet sind. Wenn ich ein „neues Fahrzeug“ kaufe setze ich mich mit dem Rollstuhl in den „Kofferraum“ und möchte wissen wie die Aussicht und der Fahrkomfort für den Rollstuhlfahrer ist. Mich interessiert das Infotanement und der Schnickschnack für den Fahrer wenig.
Auch lege ich wesentlich mehr Wert auf ein verlässliches und reparaturfreundliches Fahrzeug als auf Neuwagengeruch. Was ich nebenbei auch für wesentlich nachhaltiger und umweltfreundlicher halte. Das hat aber zugegeben mit Logik und Sachverstand und weniger mit Öko-Ideologie zu tun.
Das ideologisch geprägte, völlig überzogene, bürger- und unternehmerfeindliche Dieselfahrverbot hat uns sehr geschadet. Sowohl was direkte Kosten als auch indirekte Kosten durch den Fahrzeugwertverlust betrifft.
Die direkten Kosten für Verwaltung, Anwälte und Gericht hat sich mitunter auf mehr als 5000 Euro, der Wertverlaust zwischen 15.000 und 20.000 Euro bewegt.
Was wir versuchen über die Dieselfahrverbots-Umlage von 5 €/Miettag etwas aufzufangen. Das zahlt übrigens dann der Mieter bzw. der Rollstuhlfahrer.
Wenn Ihr Leute mit teueren Ideen wählt, bekommt Ihr hohe Kosten!
Wir Unternehmer haben meist keine Ölquelle im Garten, somit müssen wir die Kosten auf die Preise umlegen …
Nachdem das unsägliche Dieselfahrverbot von unserem Oberbürgermeister Dieter Reiter, dem wie ich finde schlechtesten OB den München meiner Meinung nach jemals hatte, für den Feb.2023 angekündigt wurde, war meine Autovermietung für Rollstuhltransporter in seiner Existenz bedroht.
Den Hinweis ich könnte ja neue Fahrzeuge kaufen, konnte nur von einem Staatsbediensteten kommen, welcher keinerlei wirtschaftliches Denken beherrscht. Denn Geld muss, im Gegensatz zum Staat, in der Wirtschaft erst verdient werden…
Über diese Art von Gedankengängen verfügen aber leider große Teile der Rot/Grünen Stadt/Staatsverwaltung nicht.
Es gibt natürlich, was das Dieselfahrverbot betrifft, auch den Ausnahmetatbestand.
Welcher zwar nicht im Geringsten vor dem Wertverlust schützt, aber zumindest den Weiterbetrieb der Fahrzeuge ermöglichen kann.
Die generelle Ausnahme vom Dieselfahrverbot betrifft die Anwohner der „Ideologen-Umweltzone“, was ein politisch schlauer Schachzug ist. Dann bleibt die Empörung im Wahlbezirk aus, denn Leute von ausserhalb Münchens sind ja völlig egal, da diese in der kommunalen Wahl uninteressant sind. Des weitern betrifft es die Grünen Wahlbezirke der Landtangs-Direktkandidaten der Grünen nicht. Ein Schelm wer Parteikalkül dabei vermutet…
Den Lieferverkehr betrifft es auch nicht. Der städtische Ökofan, welcher mit dem Fahrrad oder den Öffis – ohne Auto alles erledigen kann, braucht ja den Lieferverkehr, der die Onlinebestellungen und das im besten Falle vegane-Biofutter in den Laden um die Ecke oder gelich nach hause liefert.
Schwerbehinderte trifft es auch nicht. Warum also die Aufregung?
Schwerbehinderte, mit dem entsprechenden Ausweis die tatsächlich im Auto sitzen trifft es tatsächlich nicht – richtig.
Was bedeutet, wenn der Schwerbehinderte nicht persönlich im Auto sitzt, dann gilt die Ausnahme nicht. Wie soll also das Auto mit der Rollstuhlrampe aber dann zum Rollstuhlfahrer kommen?
Auf Nachfrage im KVR ob meine Fahrzeuge unter den Allgemeinverfügte Ausnahme zum Punkt „ Fahrzeuge mit Spezialum- und -einbauten für Schwerbehinderte“ fallen, wurde mit dem Hinweise auf die gewerbliche Tätigkeit der Autovermietung verneint. Das beträfe nur die Hilfsorganisationen oder die Fahrdienste, welche ohnehin eine separate Ausnahmeregelung hätten.
Leider habe ich diese Aussage nicht schriftlich bekommen …
Ich musste daher die kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung (für jedes Fahrzeug extra und nur für jeweils ein Jahr) beantragen bzw. Kaufen.
Gleichzeitig habe ich, als mündiger Bürger, Demokrat und Unternehmer gegen das Dieselfahrverbot geklagt.
Es hilft einfach nichts! Entweder beugt man sich als unterwürfiger Untertan der Obrigkeit, oder man muss als Bürger aufrecht gegen das Bürokratendiktat aufstehen.
Am 17.06.2024 war unsere Gerichtsverhandlung beim Bayerischen Verwaltungsgerichts München, 28. Kammer. Welche ich zugleich gewonnen und verloren habe.
Gewonnen in der Art, dass vor Gericht festgestellt wurde, dass ich unter die Allgemeinverfügungs Ausnahme als „Mietwagen“ falle. Gut, ein Mietwagen ist im Gesetz zwar ein Fahrzeug mit Fahrer und kein Mietauto, welches gesetzlich korrekt „Selbstfahrmietfahrzeug“ heißt…
Wenn die Stadt München und der Richter das so verfügen, will ich mich nicht dagegen stäuben.
Weil ich aber nun unter die Allgemeine Ausnahmeverfügung falle, ist meine Klage nicht gerechtfertigt, und wurde kostenpflichtig abgewiesen.
Was tausende Euros an Gerichtskosten und Kosten für die tollen städtischen Anwälte gekostet hatte.
Dass, das KVR zuvor die Allgemeinverfügung verneint hatte – hatte ich wie gesagt ja nicht schriftlich.
Sie kennen ja sicher sie Sprüche unserer Verwaltung „da haben sie wohl was falsch verstanden oder da hat ihnen ein Kollege wohl was falsches gesagt, dafür kann ich leider nichts“ und Verantwortung von Seiten der Stadt oder des Staates gibt es bei uns ohnehin nicht.
Nun, erfreulicher Weise kann ich meine Fahrzeuge weiter betreiben.
Unerfreulicher Weise bleibe ich auf den 15.000 bis 20.000 Euro Kosten sitzen.
Für eine Autovermietung in meiner Größe ist das ruinös.
Gerne hätte ich die Mietkosten noch moderater gestaltet, was durch das unverantwortliche staatliche/städtische Handeln leider unmöglich gemacht wurde.
Eigentlich stehen wir wegen diesem Öko-Idiologen-Wahnsinn mehr am Rande der Geschäftsaufgebe als im wirtschaftlich gesunden Bereich.
Anschaffung neuer (möglicher Weise umweltfreundlichere) Fahrzeuge – finanziell völlig unmöglich!
Übrigens, die anderen Mitkläger gegen das Dieselfahrverbot, haben die Klage verloren. Allerdings nicht weil das Dieselfahrverbot tatsächlich Sinn gemacht hätte. Nein, vor dem Verwaltungsgericht ist Sinn und Verstand nicht wirklich Verhandlungsgrundlage.
Es geht um den Verwaltungsakt. Ist der Verwaltungsakt korrekt, ist alles OK.
Völlig unabhängig ob die Sache Sinn macht oder nicht …
Eine typisch „deutsche Bürokratie-Geschichte“ aus der „Weltstadt mit oder besser ohne Herz“.
Oder aber ein Lehrstück für Kommunalwahlen.
Wer einen Verwaltungsfachwirt zum OB und eine Grüne ohne Führerschein (wie ich erfahren habe) zur Verkehrsreferentin wählt, bekommt im kleinen ungefähr das selbe, als ob man einen Kinderbuchautor zum Bunds-Wirtschaftsminister wählt.
Viel Ideologie, mehr Bürokratie und ein grünes „Verkehrskonzept“ mit 30iger-Zonen auf mehrspurigen Hauptstraßen …
Nebenbei gefragt.
Soweit ich mich erinnern kann, ist unser OB Dieter Reiter (Verwaltungsfachwirt) damals angetreten und wollte die städtische Verwaltung reformieren und den Wohnungsmarkt verbessern!?!
Abgesehen davon, dass die Wartezeit im Bürgerbüro und der Führerscheinstellen nicht mehr 3-4 Stunden sind, weil die Wartezeit über die Online-Terminvergabe nun ausserhalb stattfindet, ist der münchner Wohnungsmarkt immer noch einen Katastrophe.
Was hat also unser toller OB erreicht?
Aber wer braucht schon eine gute Verwaltung für die Bürger wenn man 30iger-Zonen fast in der ganzen Stadt, Fahrradstraßen, Dieselfahrverbot für die Bürger in München und einen OB der die wenigste Schläge braucht um auf der Wiesn ein Fass anzuzapfen hat.
Wobei letzteres reicht für eine Wiederwahl im Links-Woken-Öko-Bussi-München sicher dicke aus…
Autor M. Neumann, Inhaber der Autovermietung für Rollstuhltransporter Neumann in München, 12.2024