FrequentlyAskQuestions

Prinzipiell jeder, vorausgesetzt:

• Sie sind im Besitz eines in Deutschland/Europa gültigen Fahrerlaubnis Klasse B (früher 3).
• Mindestens zwei Jahre im Besitz des Führerschein
• Sie sind mindestens 23 Jahre als Hauptmieter (jüngere Fahrer nur in Begleitung)
• Wohnsitz in der BRD

Fahrerlaubnis Klasse B – früher Klasse 3 – also der ganz normale Autoführerschein.

Ja!  Was schlicht an der Versicherung liegt.

Fahrer unter 23 Jahren und mit weniger als zwei Jahren Fahrpraxis sind wesentlich häufiger in Umfälle verwickelt.
Diese Fahrzeuge sind etwas größer als übliche PKW und erfordern schon etwas Fahrpraxis. 
Ein Anfänger könnte leichter die Dimensionen unterschätzen was für beide Seiten zu enormen Kosten führt.

Fahrer unter 23 u./o. mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis können als als Zusatzfahrer nicht aber als Mieter geführt werden.

Bei Fahrern über 70 Jahre, welche von Autoversicherungen ebenfalls kritisch gesehen werden, kann das Risiko mit einer erhöhten Selbstbeteiligung kompensiert werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Bar (bevorzugt)
  • Vorkasse (Banküberweisung oder Paypal)
  • Kreditkarten (VISA, MasterCard, American Express), EC-Karte (Maestro) können akzeptiert werden.

Hinweis:
Bei Zahlung mit EC-Karten fallen 1%, bei Zahlungen mit Kreditkarten oder PayPal fallen 3%, bei Gebühren an!
Barzahlung und Banküberwesung sind kostenfrei!

Kaution

  • Kaution ist in der Regel (BRD) 300 Euro (EU-weit ab 400 Euro) und hat bei der Übernahme des Fahrzeuges hinterlegt zu werden.
  • Die Kaution kann vom Vermieter ohne Angaben von Gründen erhöht werden.
  • Sie können gerne auch vorab die Kaution u./o. Anzahlung per Vorkasse (Banküberweisung oder Paypal) zahlen.
  • Wird die Kaution elektronisch per EC-Karte oder Kreditkarte mit der Vorkasse oder seperat gezahlt so wird diese in bar bei der Fahrzeugrückgabe vom Vermieter zurückerstattet!
    Es ist uns von Seiten unseres Kartenzahlungs-Partner nicht möglich, Kautionen zurück zu überweisen!
  • Eine Anfrage gilt noch nicht als Reservierung.
  • Eine Reservierung gilt als verbindlicht, wenn diese schriftlich von uns als solche bestätigt wurde und/oder die vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.
  • Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn der Mietvertrag unterzeichent wurde.
  • Der Vermieter kann jederzeit auch ohne angabe von Gründen den Mietvertrag verweigern.
    Schadensersatz, für den Fall dass der Mietvertrag nicht zustande kommt ist ausgeschlossen.

… genaue verbindliche Reglung s. AGB

Stornierung der Reservierung durch den Mieter ist grundsätzlich möglich.

Dabei ist zu bedenken, dass gemäß § 651i BGB eine Entschädigung in angemessener Höhe fällig werden kann.

Uns ist durchaus bewusst, das wir Fahrzeuge für Rollstuhlfahrer vermieten, welche zumeist nicht gerade zu den gesündesten gehören. Sollte durch eine kurzfristige Erkrankung eine geplante Reise unmöglich werden, so werden wir in aller Regel eine Lösung finden, welche beiden Seiten gerecht wird…

Kurzfristige Stornierungen aus zweitrangigen Gründen haben in jedem Fall mit Stornogebüren zu rechnen.

Bei der Bemessung der Stornogebühr wird prinzipiell zwischen Wochentagen und Wochenenden, Feiertagen und Vermietungen innerhalb und ausserhalb der Schulferien unterschieden.

Stornierungen von 2 Wochen vor Mietbeginn ausserhalb der Ferien und 30 Tagen vor dem Mietbeginn innerhalb der Ferien sind Gebührenfrei.

Stornierung von weniger als 24h vor dem geplanten Miettermien haben mit Stornogebühren in der Höhe von einem Miettag zu rechnen.

… genaue verbindliche Reglung s. AGB

Übernahme-Ort – an dem Sie das Fahrzeug übernehmen/zurück geben:

Ist üblicher Weise bei uns Eduard-Spranger-Str. 42, 80935 München (Nord)

  • Auto – Adresse s.o. – öffentliche Parkplätze in der Regel kein Problem
  • Bus 170 / 171 o. Bus 60 Haltestelle: Hasenbergl Süd
  • U-Bahn U2 Hasenbergl (Shuttle-Service inkl.)
  • S-Bahn S1 Feldmochen (Shuttle-Service inkl.)

Die Bereitstellung u./o. Abholung bei Ihnen oder an einem Wunschort – ist u.U. auch möglich!

Vorausgesetzt:

  • Der Bereitstellungsort ist entweder in U-/S-Bahnnähe (10 min.) oder Sie erklären sich bereit den Fahrer zur U-/S-Bahn zu fahren/abzuhohlen.
  • Sie akzeptieren Vermietmodus „full to empty“ ausser die Rückgabe erfolgt an einer Tankstelle.
  • Bereitstellung- und/oder Abhohlungspauschale von (je nach Aufwand) ab 25 Euro.

 

Die Gretchenfrage der Sparfüchse …!

„full to full“ – Sie übernehmen das Fahrzeug mit vollen Tank und geben es wieder voll getankt ab.
„full to empty“ – Sie übernehmen das Fahrzeug mit vollen Tank und geben es nicht getankt/leer wieder ab.

Beides hat Vor- und Nachteile.


„full to full“

Vorteil

  • … ist meist kostengünstiger, gerade wenn Sie eine günstige Tankstelle kennen …

Nachteil

  • … manch Sparfuchs spart beim Volltanken … was teils zu unguten Situationen und einem erneuten Nachtanken führt.
    Bitte tanken Sie bis mindestens zum DRITTEN Abschalten. Wenn die Nadel nicht Voll zeigt, dann zeigt sie nicht Voll!


„full to empty“

Vorteil

  • … kein Streß bei der Rückgabe, km-genaue Abrechnung durch Km-Pauschale.
  • Bereitstellung und Abholung bei Ihnen oder am Wunschübergabeort möglich.
  • Kurzzeitmiete möglich

Nachteil

  • durch die km-Pauschale kann, je nach Diesel-Tagespreis, es u.U. etwas teurer sein als beim selber tanken.
  • Nur für kurze Strecken/Mietezeiten sinnvoll und maximal eine Tankfüllung möglich!

… wie ganz normale Autos, nur ein bisschen länger und ein bisschen höher …

Abgesehen vom VW Bus der etwas deutlich länger breiter und höher ist (Höhe 2,20 Meter), fahren sie sich wie ganz normale Autos.

Zugegeben, wenn Sie sonst einen Smart fahren, dann werden Sie sich schon deutlich umstellen müssen.

Der Ford und der Caddy sind unter 2 Meter Höhe und passen somit in die meisten Tiefgaragen und Parkhäuser.

Von der Fahrzeuglänge sind beide mit der Größe eines BMW 5er oder VW Passat vergleichbar. Der VW-Bus ist um ca. 40 cm länger. Alle Fahrzeuge sind mit einer akkustischen Einparkhilfe ausgerüstet (Heck).

Zur Übernahme des Fahrezeuges (Mietbeginn)

  • Ausweis des Mieters und ggf. der Zusatzfahrer (werden von uns Fotografiert).
  • Führerschein des Mieters und ggf. der Zusatzfahrer (werden von uns Fotografiert).
  • Kaution in angegebener Höhe
  • Zahlung des Tagesmietpreis für die gebuchte Mietdauer
  • ggf. Nachweis/Ausdruck der Mietwagenversicherung

Sie sind für die Einhaltung der Vorschriften der STVO verantwortlich.
Bei Nichteinhaltung für die daraus entstehenden Folgenden und Kosten verantwortlich.

Die Tickets werden Ihnen also „hinterher laufen“!

Bitte geben Sie uns Bescheid, sollten Sie ein „Erinnerungsfoto“ erwarten, was unseren Aufwand und Ihre Kosten natürlich deutlich senken wird.

Zusätzlich können Ihnen, je nach unserem Aufwand, Kosten durch die Verwaltung dieser Tickets von unserer Seite entstehen!

Selbes gilt für Kosten die durch Mautverstöße z.B. in Österreich etstehen.

Ford Tourneo

  • Freisprechanlage (bluetooth) inkl.
  • Navi inkl.
  • Einparkhilfe inkl.
  • Klimaanlage inkl
  • Zusatzheizung

VW Bus

  • Freisprechanlage (bluetooth) inkl.
  • Navi inkl.
  • Einparkhilfe inkl.
  • Klimaanlage inkl
  • Standheizung
  • Tempomat

VW Caddy

  • Freisprechanlage (bluetooth) inkl.
  • Navi inkl.
  • Einparkhilfe inkl.
  • Klimaautomatik inkl

VW Polo

  • Automatik
  • Handbedienung + Lenkknauf
  • EDAG Rollstuhlverladesystem
  • Sitzheizung
  • Navi inkl.
  • Einparkhilfe inkl.
  • Klimaautomatik inkl

Alle Fahrzeuge

  • geeignete Rollstuhl-Rückhalte-Systeme
  • Allwetterreifen (M&S)
  • Dreikant / Pöllerschlüssel
  • ABS, Airbag, etc.
  • Radio mit CD

… sind prinzipiell möglich – ABER nur nach vorheriger schriftlicher Absprache!

UND – Sie haften in voller Höhe und aller Konsequenz dafür, dass Sie das Fahrzeug wieder in die BRD zurück zu bringen!

Die KFZ-Haftpflicht über nimmt natürlich die üblichen Kosten bei Unfällen. Es gibt aber keinen Dienstleister der einen Pannendienst, Rückholung etc. für Vermietautos im Ausland anbietet (ausser Sie haben privat eine entsprechende ADAC-Mitgliedschaft).

Fahrten in Länder wie Österreich, Italien, Frankreich etc. sollten kein Problem darstellen, wir behalten uns das Vorrecht diese abzulehnen.

ACHTUNG!!! Die Selbstbeteiligung im Falle von Diebstahtl liegt bei 3000-3500 Euro!

Zudem werden bei Auslandsfahrten, je nach Zielland, sowohl die Kaution als auch die Selbstbeteiligung/Selbstbehalt erhöht.

Ich Empfehle Ihnen dringend eine Mietwagenversicherung abzuschließen!

Verbringen der Fahrzeuge ausserhalb der EU (ausgenommen Schweiz) ist nicht möglich!

Selbstverständlich weisen wir Sie umfassend in die Handhabe der Rampe und des Rollstuhlrückhalte-System gerne auch in den Rest des Autos ein.

Wir bestehen sogar darauf, wenn Sie zum ersten mal ein Fahrzeug bei uns Mieten, eine Einweisung bekommen und sogar Gegenzeichen müssen.

Der wohl Größte unterscheid zwischen uns, einem auf Rollstuhltransporter spezialisierten Autovermieter und den anderen Autovermietern ist, dass wir uns u.a die Zeit nehmen Sie umfassend einzuweisen. Sicherheit ist für uns oberstes Gebot!

„Bei uns fährt kein Mieter vom Hof, bevor dieser nicht weiß wie er seine Angehörigen im Auto vorschriftsgemäß sichern kann.“


Des weiteren sei darauf hingewiesen, dass nur Rollstühle die nach DIN/ISO-Norm dafür zugelassen sind in einem Rollstuhltransporter transportiert werden dürfen.

Auch wäre eine am Rollstuhl befindliche Kopfstütze, wenn auch nicht zwingend vorgeschreiben, absolut sinnvoll und zu Empfehlen.

Sollte Ihr Rollstuhl nicht geeigent sein oder keine Kopfstüzte haben, so bieten wir Ihnen gerne einen geeigenten Rollstuhl mit Kopfstüze zum Fahrzeug an.

Nein, wir vermieten nicht mehr stundenweise!

Allerding können Sie gerne das Fahrzeug auch schon nach wenigen Stunden, nach vorheriger Absprache, zurückgeben.

Der Mietpreis ist aber der Tagesmietpreis.

Eine 24h-Abrechnung (z.B. von Mittag zu Mittag am Folgetag) beiten wir ebenfalls nicht an.
Ein Miettag ist das, was gemeinhin als Tag verstanden wird. Der Zeitraum von morgens bis Abends ggf. mit einer dazugehörigen Nacht.

In jedem Fall gilt, nehmen Sie umgehen mit uns Kontakt auf. Die Notfall-Mobilnummer ist prinzipiell 24h besetzt.

Unfall

Unfall / Gefahrenstelle absichern, Notruf absetzen, verletzte Versorgen.
Unverzüglich uns benachrichtigen.
ggf. über Ihre ADAC-Mitgliedschaft Abschleppen organisieren
alternativ wird über uns der AvD organisieret.
Vor Ort bleiben.

Panne

ggf. Gefahrenstelle absichern.
Unverzüglich uns benachrichtigen.
ggf. über Ihre ADAC-Mitgliedschaft Pannendienst / Abschleppen organisieren
alternativ wird über uns der AvD organisieret.

Defekte & Beschädigungen

Unverzüglich uns benachrichtigen.
Sind Sie in erreichbarer Nähe, werden wir direkt zu Ihnen kommen,
oder Sie rufen über Ihre ADAC-Mitgliedschaft den Pannendienst / Abschlepper.
alternativ wird über uns der AvD organisieret.

Auch wenn wir Ihnen, so uns dieses möglich ist, ein Ersatzfahrzeug stellen werden, so sei darauf hingewiesen, das kein Recht auf ein Ersatzfahrzeug besteht (AGB).

Pannendienste/AutoClub sind ein Problem!

Da – leider – der ADAC einen auf Rollstuhltransporter spezialisierten Autovermieter nicht aufnehmen möchte, was wie ich vermute daran liegen könnte, dass diese einfach nicht wissen wie Sie im Pannenfall mit Rollstuhlfahrer umgehen sollen und sich somit diese Problem schon vorab vom Halse halten wollen … bleibt Ihnen/uns nichts anderes übrig, als das:

  • wir so gut wie möglich improvisieren um Sie im Pannenfall zu unterstützen.
  • Sie am besten über Ihre private ADAC-Mitgliedschaft einen Pannendienst/Abschlepper organisieren und das Fahrzeug flott machen oder schleppen lassen – was, besonders bei der ADAC-Plusmitgliedschaft, gut funktionieren sollte!
  • unsere Fahrzeuge für eine Notfall-Pannenversorgung / Abschleppen beim AvD gelistet sind.

Achtung bei Fahrten ausserhalb der BRD! Weder der ADAC noch der AvD bieten einen Auslands-Pannenservice wie man diesen bei uns gewohnt ist. Ausserhalb der BRD beschränken sich die Pannendieste auf das Abschleppen!!!

Die Haftungsbeschränkung / Selbstbeteiligung im Schadensfall / Diebstahl liegt in aller Regel bei 3000-3500€ und richtet sich nach Fahrzeug, Reiseziel bzw. vertragl. Vereinbarung und kann in Einzelfällen höher liegen (s. Mietvertrag).

Für Kosten für Beschädigungen am Fahrzeug oder Ausstattung im allgemeinen, die in Ihrer Mietzeit passieren und für die kein Dritter haftbar gemacht werden kann, gehören in Ihren Verantwortungsbereich. Es werden die tatsächlichen Kosten und ggf. zusätzlich Ausfallzeiten berechnet.

Es ist von unserer Seite dringend angeraten eine Mietwagenversicherung zur reduzierung des Selbstbeteiligung-Risiko abzuschließen.

Fahrzeugdefekte gehören in den Verantwortungsbereich des Vermieters

genaue verbindliche Reglung s. AGB

Kosten ergeben sich aus:

  • Mietpreis (Tagespauschale)
  • Kilometer (bei Überschreitung der Inklusiv-km und natürlich bei „full to empty“ jeweils die in der Preisliste stehende km-Pauschale)
  • ggf. Bereitstellung (Bereitstellung u./o. Abhohlung)
  • ggf. Beschädigungen (Selbstbeteiligung u./o. Kosten)

Sonderausstattung:

  • Navi (Caddy u. VW-Bus)
  • Schneeketten
  • Miet-Rollstuhl u./o. Pateintenlifter

Keine weiteren Kosten, keine Bearbeitungsgebühren etc. – dafür aber auch keine Rabatte …

Es gibt keine festen Öffungsszeiten, kein Ladenlokal oder Parteiverkehr, da die Buchungen ausschließlich online u./o. per Telefon erfolgen.

Abhohlung und Rückgabe nach Vereinbarung im Zeitbereich von täglich von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

„Lieber Kunde laß dir sagen, Rabatt war immer aufgeschlagen!“

Wir haben keine:

  • saisionalen Aufschläge, Haupt- / Nebenzeiten  –  somit keine Frühbucherrabatte
  • Aufschläge für Kurzeitmiete   –   somit keine Rabtte für länger Mietzeiträume
  • keine Frei-Kilometer-Flat  –  sonderen eine faire km-genaue Abrechnung

Wir wussen einfach nicht wem wir die Kosten für die Rabatte aufschlagen sollten!
> Warum soll der Mieter im Sommer den Rabatt im Winter bezahlen?
> Warum soll der Kurzzeitmieter dem Langzeitmieter einen Rabatt finanzieren?
… oder woher sollten die mittel für die Rabatte kommen – wir haben keine Ölquelle im Garten …

Wir finden eine genaue Abrechnung ist fair zu jedem.
Viele Miettage + viele km = höhere Kosten
Wenige Miettage + wenige km = weniger Kosten

… haben wir nicht!

Wir bieten keinen Tarif an in dem inklusiv-km / Freikilometer enthalten sind* .

Eine faire Abrechnung des tatsächlichen „Verbrauch“ ist nach unserem Verständnis eine km-genaue Abrechnung.
Was, je nach dem auch viel günstiger sein kann als eine Flat …

Rechenbeispiel:

Fahrzeug X kostet bei einem Mitbewerber derzeit 140 € inklusiv km.
bei uns 90 € + 0,2 €/km.

>> Sie fahren für 7 Tage von München zum Gardasee (600 km x 2) 1200 km

Mitbewerber: 140 € x 7 Tage  =  980 €

Unser Angebot: 90 € x 7 Tage + 1200km x 0,20 €/km  =  870 € …!!!

*Ausgenommen bei mehrmonatiger Dauermiete.

Nein, Sie erhalten das Fahrzeug in gewaschenem sauberen Zustand.
Die Rückgabe erfolgt „Besenrein“ sich müssen das Fahrzeug natürlich nicht waschen!

Bei Mitnahme von Tieren wird eine Reinigungspauschale erhoben.

Bei Grobverschmutzung, Vermüllung oder wenn Teirhaare im Fahrzeug gefunden werden allerdings Reinigungkosten berechnet!

genaue verbindliche Reglung s. AGB

Sie erhalten das Fahrzeug / Berührungsflächen Corona-Konform gereinigt und sauber.

Es ist nicht nur nicht notwendig mit Desinfektionsmittel im Fahrzeug zu hantieren, es ist Ihnen ausdrücklich untersagt das Fahrzeug mit Desinfektionsmittel zu behandeln!
Falsches bzw. falsch angewandtes oder zu schafes Desinfektionmittel würde Oberflächen im Fahrzeug angreifen und beschädigen.

Für Schäden welche sich aus der Verwendung von Desinfektionsmittel im Fahzeug ergeben tragen Sie als Mieter die volle Verantwortung und alle Kosten!!!

Unsere Fahrzeugreinigung ist völlig ausreichend. Unsere Fahrzeuge sind sicher um Lichtjahre saubere als alle im betrieb befindlichen öffentlichen Verkehrsmittel …

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Commentar: Als jemand der 20 Jahre im Rettungsdienst tätig war, somit auch schon vor Corona mit Infektionstransporten und dem entsprechender Desinfektion beschäftigt war, kann ich Ihnen versichern, dass das „Sagrotan-Mutti“-Verständnis von Desinfektion weder zielführen noch sinnvoll ist.
Auch erscheint ein „viel hilft viel“ bzw. „auch wenn´s nichts hilft – schadet es vielleicht nicht“ im Bezug auf Desinfektionsmittel nur dann Sinnvoll wenn man den Unterschied zwischen Putzen und Desinfektion nicht hinreichend durchdrungen hat.

In den Fahrzeugen besteht absolutes Rauchverbot!

Dieses ist sogar in Nichtraucherschutzgesetz für Mietwagen und Vermietwagen geregelt und gefordert.
Für den Fall dass sich nicht an das Rauchverbot gehalten wird, was ggf. eine Innenraumreinigung erfoderlich macht, werden die Kosten für diese Reinigung auf den Mieter umgelegt.

Für den Fall das im Fahrzeug geraucht wurde wird in jedem Fall eine Vertragsstrafe von 100,- Euro erhoben. (s. AGB)

Des weiteren sei auch dringend darauf hingewießen, dass selbst das Rauchen bei offenen Fenster absolut verboten ist.

Selbiges gilt auch für das Benutzen von Verdamfpern oder anderen rauch- oder geruchsintensieven Inhaliergeräten. Sollte eine durch derartige Geräte zurückzuführende Geruchsveränderung im Fahrzeug bei der Fahrzeugübergabe von uns bemerkt werden, fürt diese eben falls zu einer Vertragsstrafe von 100,- Euro und ggf. zu Reinigungskosten.

genaue verbindliche Reglung s. AGB

Es gilt prinzipiell die gerade gültige Fassung der Allgemeinen-Geschäfts-Mietbedingungen (AGB).

Sollten mündliche absprachen, Aussgen auf Flyer oder Homepage den AGB wiedersprechen so gelten prinzipiell die Aussagen in den AGB!

Link zu den AGB

Unsere Fahrzeuge stehen auf Winterreifen/Ganzjahresreifen (M&S) – OHNE Aufpreis!
Wir sind im Voralpenland, da sollte diese Art Ausrüstung selbstverstädlich sein…

Schneeketten sind, wenn frühzeitg vorbestellt, gegen Aufpreis möglich.

Als Aktivfahrer- bzw. Selbstfahrerfahrzeug bzeichnet man speziell umgebaute Fauhrzeuge welche für einem Menschen mit speziellen Anforderungen umgebaut wurde.
Dieses auch als behindertengerecht umgebauten Auto ist in unserem Fall ein VW Polo mit Automatikgetriebe, Handsteuerung (Handgas/Bremse), Lenkknauf, Pedalabdeckung und Rollstuhlverladesystem (EDAG). Der Rollstuhlfahrer fährt selbst / aktiv.

Passivfahrer oder Rollstuhltransporter sind Fahrzeug meist mit Rollstuhlrampe in welchen Menschen im Rollstuhlsitzend gefahren (passiv) werden können UND dürfen.
Diese Fahrzeuge sind mit speziellen Rückhaltesystemen für Rollstuhl und Rollstuhlfahrer ausgerüstet und speziell dafür zugelassen.

Gendersprache, Sternchen und „-innen“ werden Sie auf dieser Webseite nicht finden.

Diese Angebot ist, wird und war an alle Menschen (über 18 Jahre und geschäftsfähig, vornehmlich Wohnsitz in der EU und idealer Weise mit gültigen, passenden Führerschein) gerichtet.
Zu welcher „Gender“ Sie sich zählen ist mir (im positiven) ausdrücklich und völlig egal!

Auch war mir (dem Verfasser) auch schon lange bevor mir mitgeteilt wurde, dass es mehr als zwei Geschlechter gebe, verinnerlicht, dass es keinen Wertigkeitsunterscheid zwischen Mann und Frau gibt.
Ich sehe keine Veranlassung unlesbare Texte zu erstellen um auf einer aus meiner Sicht „akademischen“ Art einer falsch verstandenen Gleichberechtigungs-Agenda nachzuäffen.
Nebenbei kenne ich tatsächlich niemanden welcher diese Gendersprache wirklich gut findet.